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ALLGEMEINE GESCHÄTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Name FITOMAT steht als Abkürzung für den vollständigen Namen des Inhabers des FITOMAT Clubs, mit dem eine Vertragsbeziehung geschlossen wird.

 

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge von „FITOMAT“ als des FITOMAT Studios („Studio“) mit Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit FITOMAT abgeschlossenen, gültigen Mitgliedsvertrages zum Zutritt und zur Nutzung des Studios berechtigt sind.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Bei Online-Vertragsschlüssen über die Website von FITOMAT stellt das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars ein verbindliches Angebot des Interessenten an FITOMAT auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages dar. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsschluss) erfolgt durch eine entsprechende Annahmeerklärung von FITOMAT per E-Mail. FITOMAT speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente mit der Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über das es vor Online-Vertragsschluss gesondert belehrt wird.

2.2. Für Minderjährige gelten die Sonderbestimmungen unter Ziffer 8.

3. LEISTUNGSUMFANG

3.1. Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, das Studio während der Öffnungszeiten zu betreten und den gesamten Sport- und Fitness bereich des Studios einschließlich der Umkleideräume und Spinde sowie – soweit vorhanden – der sanitären Anlagen (WC, Dusche) gemäß den Bestimmungen des Mitgliedsvertrages, dieser AGB und der Studioordnung zu nutzen.

3.2. Das Mitglied erhält die Möglichkeit, die FITOMAT App zu nutzen. Die FITOMAT App ermöglicht dem Mitglied unter anderem den erleichterten Zutritt zum Studio, den Zugriff auf professionell vorgefertigte Trainingspläne sowie die Nutzung des Self Service-Bereichs, in dem das Mitglied z. B. seine persönlichen Daten ändern, seine Mitgliedschaft verwalten, seine Korrespondenz mit FITOMAT einsehen und die Mitgliederverwaltung von FITOMAT kontaktieren kann. Der Zugang des Mitglieds zur FITOMAT App wird mit der Zahlung des Startpakets (Ziffer 6.1) aktiviert.

3.3. Das Studio ist ein sogenanntes „Smart Gym“. Das bedeutet, dass das Studio durch intelligent vernetzte, digitale Systeme vollautomatisiert ist und grundsätzlich auf Personal verzichtet. Eine Betreuung des Mitglieds durch Personal im Studio findet grundsätzlich nicht statt. Insbesondere erfolgt keine Einweisung des Mitglieds in die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs und keine Beaufsichtigung des Mitglieds bei der Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs sowie keine sonstige Betreuung des Mitglieds durch Personal im Studio.

3.4. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine Trainingseinheit mit einem Personal Trainer, können – je nach Angebot von FITOMAT – ggf. gegen zusätzliches Entgelt über die FITOMAT App (vgl. Ziffer 3.2) gebucht werden.

4. STUDIOORDNUNG

Das Mitglied hat sich bei der Nutzung des Studios an die Studioordnung zu halten. Die Studioordnung kann insbesondere Regelungen über das Verhalten, die Bekleidung, die Geräte- und Inventarnutzung, die Mitnahme von Speisen und Getränken und die Öffnungszeiten des Studios enthalten. Die Studioordnung ist diesen AGB als Anlage beigefügt.

5. ZUTRITT ZUM STUDIO

5.1. Der Zutritt zum Studio erfolgt automatisch über einen persönlichen QR-Code, den das Mitglied nach Abschluss des Mitgliedsvertrages per E-Mail sowie nach Aktivierung in der FITOMAT App erhält. Zum Betreten des Studios muss das Mitglied den persönlichen QR-Code vor einen Scanner an der Eingangstür des Studios halten.

5.2. Der Zutritt zum Studio kann nur während der offiziellen Öffnungszeiten des Studios erfolgen, die im Studio bzw. auf der Website von FITOMAT bekanntgegeben sind.

5.3. Nur das Mitglied selbst ist berechtigt, den persönlichen QR-Code für den Zutritt zum Studio zu verwenden. Es ist dem Mitglied untersagt, den persönlichen QR-Code einem Dritten zu überlassen oder einem Dritten den Zutritt zum Studio über den persönlichen QR-Code oder in sonstiger Weise zu ermöglichen.

5.4. Verstößt ein Mitglied trotz entsprechender Abmahnung durch FITOMAT gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB genannte Verbot, so ist FITOMAT berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus ist FITOMAT berechtigt, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes des Mitglieds gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB genannte Verbot vom Mitglied die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR20,00 zu verlangen; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.

6. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG

6.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die Mitgliedsbeiträge sind ab Beginn der Laufzeit des Mitgliedsvertrages (vgl. Ziffer 7.3) jeweils vierwöchentlich im Voraus fällig. Das Startpaket als Einmalzahlung ist sofort nach Ablauf der 14-tätigen Bonuszeit (vgl. Ziffer 7.2) fällig. Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Name FITOMAT steht als Abkürzung für den vollständigen Namen des Inhabers des FITOMAT Clubs, mit dem eine Vertragsbeziehung geschlossen wird. AGB FITOMAT_AGB_241201DE Seite 1

6.2. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und des Startpakets erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied wird FITOMAT hierzu ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. FITOMAT ist berechtigt, die Zahlungsabwicklung durch einen Dritten durchführen zu lassen bzw. einem Dritten zu übertragen. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen. Für jede Lastschrift, die aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund nicht eingelöst wird, ist FITOMAT berechtigt, die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten vom Mitglied ersetzt zu verlangen. Hierzu ist FITOMAT berechtigt, den Schaden in Höhe der auf Seiten von FITOMAT tatsächlich entstandenen Kosten vom Girokonto des Mitglieds abzubuchen. Der Schaden von FITOMAT setzt sich insbesondere aus Bankgebühren sowie Mehraufwand zusammen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass FITOMAT ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6.3. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags in Verzug, ist FITOMAT berechtigt, den QR-Code des Mitglieds zu sperren und dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, bis die rückständigen Beträge beglichen sind.

6.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt einer Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages sofort zur Zahlung fällig.

6.5. Weitergehende Ansprüche und Rechte von FITOMAT wegen Zahlungsverzugs des Mitglieds bleiben von den Regelungen in den vorstehenden Ziffern 6.3 und 6.4 unberührt.

7. LAUFZEIT, BONUSZEIT, KÜNDIGUNG

7.1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Mitgliedsvertrag als „Start der Mitgliedschaft“ bezeichneten Datum.

7.2. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Bonuszeit von zwei Wochen gewährt. Die Bonuszeit ist für das Mitglied kostenfrei, d. h. eine Verpflichtung des Mitglieds zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und des Startpakets (Ziffer 6.1) besteht während der Bonuszeit nicht. Im Übrigen gelten während der Bonuszeit sämtliche Bestimmungen des Mitgliedsvertrages, der AGB und der Studioordnung, soweit sie nicht den Beginn der Laufzeit des Mitgliedsvertrages oder die Zahlung des Startpakets voraussetzen.

7.3. Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beginnt unmittelbar im Anschluss an die Bonuszeit (Ziffer 7.2). Je nach Vereinbarung zwischen FITOMAT und dem Mitglied gilt für die Vertragslaufzeit Folgendes: a) Ist im Mitgliedsvertrag eine feste Erstlaufzeit („Mindestlaufzeit“) vereinbart, so hat der Mitgliedsvertrag zunächst die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit des Mitgliedsvertrages auf unbestimmte Zeit, sofern der Mitgliedsvertrag nicht zuvor vom Mitglied oder von FITOMAT mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Mitgliedsvertrag vom Mitglied oder von FITOMAT mit einer Frist von einem Monat ge kündigt werden. b) Ist im Mitgliedsvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist der Mitgliedsvertag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Mitgliedsvertrag kann in diesem Fall vom Mitglied oder von FITOMAT jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

7.4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch FITOMAT liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gegen das in Ziffer 5.3 Satz 2 dieser AGB genannte Verbot verstößt, wenn das Mitglied mit der Zahlung von zwei Mitgliedsbeiträgen oder eines Betrages, der zwei Mitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug ist oder wenn das Mitglied trotz Abmahnung durch FITOMAT wiederholt schwerwiegend gegen die Studioordnung verstößt.

7.5. Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Mitglied kann alternativ eine Kündigung auch über die FITOMAT App oder die FITOMAT Website erklären.

8. MINDERJÄHRIGE

8.1. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden.

8.2. Für Personen, die zwar das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Der Interessent hat sich in diesem Fall zum Zwecke des Abschlusses des Mitgliedsvertrages (vgl. Ziffer 2) per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der FITOMAT Website an FITOMAT zu wenden.

9. HAFTUNG VON FITOMAT

9.1. FITOMAT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB, dem Mitgliedsvertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen FITOMAT und dem Mitglied nichts Abweichendes ergibt.

9.2. Die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs durch das Mitglied erfolgt auf eigene Gefahr. FITOMAT haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied durch die Nutzung des Sport- und Fitnessbereichs im Studio oder durch das Verhalten anderer Mitglieder, Besucher oder unbefugter Dritter im Studio entstehen.

9.3. Die von FITOMAT zur Verfügung gestellten Spinde werden nicht beaufsichtigt. Für den ausreichend sicheren Verschluss genutzter Spinde ist das Mitglied selbst verantwortlich. FITOMAT haftet nicht für aus den Spinden entwendeten Gegenständen.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.2 und 9.3 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FITOMAT, der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FITOMAT, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie für die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FITOMAT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10. UNÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFT

Dem Mitglied ist es nicht gestattet, die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte auf Dritte zu übertragen. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FITOMAT möglich.

11. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT

11.1. Das Mitglied hat die Möglichkeit, das Ruhen seiner Mitgliedschaft zu beantragen. Das Ruhen der Mitgliedschaft kann nur zum Monatsersten, nur für volle Monate und nur für maximal 6 Monate beantragt werden. Gründe für das Ruhen der Mitgliedschaft können nur gesundheitliche Einschränkungen des Mitglieds sein, die eine Nutzung des Studios durch das Mitglied vorübergehend gänzlich unmöglich machen. Das Mitglied hat seinem Antrag ein von einem Arzt ausgefülltes Formular beizufügen, das ihm von FITOMAT auf entsprechende Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

11.2. Über den Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft entscheidet FITOMAT nach freiem Ermessen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Gewährung der beantragten Ruhezeit.

11.3. Soweit FITOMAT dem Antrag des Mitglieds auf Ruhen der Mitgliedschaft stattgibt, sind die jeweiligen Leistungspflichten des Mitglieds und von FITOMAT aus dem Mitgliedsvertrag und diesen AGB für die Dauer der Ruhezeit ausgesetzt. Insbesondere ist das Mitglied während der Ruhezeit nicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Soweit das Mitglied die Ruhezeit während einer laufenden Mindestlaufzeit gewährt wird, verschiebt sich das Ende der Mindestlaufzeit um die jeweilige Dauer der Ruhezeit in die Zukunft.

12. VIDEOAUFNAHMEN

FITOMAT behält sich vor, aus Sicherheitsgründen, insbesondere vor dem Hintergrund des nicht vorhandenen Personals im Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) besonders gekennzeichnete, öffentlich zugängliche Teilbereiche des Studios (mit Ausnahme der Umkleideräume und der sanitären Anlagen) per Videokamera zu überwachen und die Aufnahmen für maximal 48 Stunden zu speichern.

13. DATENERHEBUNG UND -VERWERTUNG

13.1. FITOMAT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Mitgliedsvertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mail-Adresse, Bankverbindung.

13.2. Ferner werden bei jedem Besuch des Studios die Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie das Datum und die Uhrzeit des Check-ins und des Check-outs erfasst. FITOMAT speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

13.3. Die Verarbeitung der im Rahmen des Mitgliedsvertrages erhobenen Daten des Mitglieds erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird FITOMAT hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von FITOMAT verwiesen.

14. KEINE TEILNAHME AN STREITBEILEGUNGSVERFAHREN GEMÄSS VSBG

FITOMAT ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

15. ÄNDERUNGEN DER AGB

FITOMAT ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und von Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. FITOMAT teilt dem Mitglied beabsichtigte Änderungen der AGB in Textform mit und gibt ihm zugleich die Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Die dem Mitglied mitgeteilten beabsichtigten Änderungen der AGB gelten als vom Mitglied genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder des Mitgliedsvertrages unberührt.

16.2. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von FITOMAT aufrechnen